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Hessengeld: Wohneigentumsförderung in Hessen
Bauherren und Käufer werden bei Grunderwerbsteuer entlastet
Gestiegene Zinsen, hohe Baukosten - der Erwerb von Wohnraum für viele Menschen schwierig geworden. Das Bundesland Hessen greift Bauherren und Immobilienkäufern mit dem sogenannten Hessengeld deshalb beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien unter die Arme. Die Wohneigentumsförderung gilt rückwirkend für alle Käufe, die seit dem 1. März 2024 getätigt wurden.
Wie hoch ist das Hessengeld?
Die Förderung beträgt 10.000 Euro für jeden Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Da die Förderung als Entlastung bei der Grunderwerbsteuer gedacht ist, ist die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer der mögliche Maximalbetrag.
Wer kann das Hessengeld beantragen?
Die Grundvoraussetzungen sind:
- Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie
- Wohneigentum liegt in Hessen
- Grunderwerbsteuer wird fällig
Die Wohneigentumsförderung ist sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie möglich, das gilt auch für Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftliche Bauprojekte. Nicht gefördert werden Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück.
Wo können die Förderanträge in Hessen gestellt werden?
Die Antragstellung ist im Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen möglich, das Förderprogramm wird ausschließlich online abgewickelt.
Welche Unterlagen werden für die Förderung benötigt?
Folgende Unterlagen müssen unter anderem eingereicht werden:
- Ausweise von allen relevanten Haushaltsmitgliedern
- Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag
- Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten
Informieren können sich Bauherren und Immobilieneigentümer unter www.hessengeld.de.