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Was ist eigentlich eine Umkehrhypothek?

Senioren können mit Immobilienrente das Budget aufbessern

Älteres Paar vor EigenheimBild größer anzeigen
Für Senioren mit eigener Immobilie kann die Umkehrhypothek unter Umständen einen attraktive Option seinFoto: LBS

Das Eigenheim als Altersvorsorge und -versorgung ist keine neue Idee. Was aber, wenn das Haushaltsbudget im Alter trotz eigener Immobilie knapp ist und zum Beispiel für Modernisierungen nicht ausreicht? Wer im Alter keine ausreichende Rente, aber eine eigene Immobilie hat, muss diese nicht zwingend verkaufen. Alternativ kann die Immobilie auch beliehen werden, so dass sich Senioren eine zusätzliche monatliche Finanzquelle verschaffen können. Dieses Prinzip nennt man Umkehrhypothek.

Immobilienrente ermöglicht finanziellen Spielraum - so funktioniert die Umkehrhypothek
Das Prinzip der Umkehrhypothek ist einfach: Der Eigentümer beleiht sein Eigenheim und erhält dafür von der Bank einen Kredit. Der Vorteil: Für diesen Kredit müssen weder Zinsen noch Tilgung bezahlt werden und der Eigentümer kann in seiner Immobilie wohnen bleiben. Den Betrag erhält er als Einmalzahlung oder monatliche Rente. Wie viel der Immobilieneigentümer bekommt, wird individuell berechnet. Entscheidend sind Zustand, Alter und Lage der Immobilie. Auch die voraussichtliche Lebenserwartung des Eigentümers spielt eine Rolle. Der Eigentümer wohnt bei der Umkehrhypothek bis zu seinem Tod mietfrei im Eigenheim. Danach geht die Immobilie in den Besitz des Käufers (Bank oder Versicherung) über. Oder das durch die Umkehrhypothek entstandene Darlehen wird durch den Verkauf der Immobilie getilgt.

Wann und für wen ist eine Umkehrhypothek eine gute Lösung?

Für junge Familien auf der Suche nach dem Eigenheim ist eine Umkehrhypothek in der Regel keine Option. Anders sieht es aus bei älteren Eigentümern, wenn es für die Immobilie keine Erben gibt oder die Nachkommen daran nicht interessiert sind. Dann kann die Umkehrhypothek eine interessante Lösung sein. Deshalb richtet sich das Modell der Umkehrhypothek vorwiegend an Senioren ab dem 60. Lebensjahr. Je älter der Eigentümer ist, desto höher kann die Rente ausfallen. Klare Regelungen müssen aber für den Fall der Pflegebedürftigkeit getroffen werden und es ist zu klären, wer finanziell für Instandhaltungskosten und Renovierungen aufkommen muss. Gibt es jedoch Erben, ist die Verrentung der Immobilie meistens kompliziert. Dann sollten Eigentümer eher den Verkauf und Neukauf einer kleineren Immobilie in Betracht ziehen.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 

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