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Update WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt ab 1.12.

Modernisierung künftig leichter - die Änderungen im Überblick

Eigentumswohnungen in einem NeubaugebietBild größer anzeigen

Das überarbeitete Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll Sanierungsstaus verhindern

Foto: aktion pro eigenheim

Der vom Bundestag verabschiedete "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)" macht vor allem Sanierungen und Modernisierungen einfacher. Sanierungsstaus sollen so verhindert werden.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  • Die Kosten einer Sanierung tragen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben. 
  • Haben mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile die Maßnahme beschlossen, tragen alle Eigentümer die Kosten. Ausnahme: Die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
  • Ebenso tragen sämtliche Eigentümer die Kosten, wenn sich die Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiert.
  • Gut für Elektromobilität, Barrierefreiheit und Einbruchschutz: Künftig erhält jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie eine schnellen Internetanschluss einbauen zu lassen - auf eigene Kosten.
  • Es gibt den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
  • Die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse des Verwalters werden künftig erweitert. Er kann dann zum Beispiel über kleinere Reparaturen eigenverantwortlich entscheiden.
  • Flexiblere Eigentümerversammlungen: Mit dem neuen WEG können Eigentümerversammlungen künftig flexiber gestaltet werden. So können Eigentümer auch online teilnehmen. 
  • Außerdem ist die Eigentümerversammlung künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig.
  • Die Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen wird von zwei auf drei Wochen verlängert.

Update 17.9.2020: Der Bundestag hat dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 17. September 2020 zugestimmt.

Update 13.10.2020: Der Bundesrat hat am Freitag, 9. Oktober 2020, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gebilligt. Die gesetzlichen Neuregelungen treten voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft.

Update 20.10.2020: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt die WEG-Reform am 1. Dezember 2020 in Kraft.

 
 
 
 
Quelle: Wohnen im Eigentum e.V. / aktion pro eigenheim
 

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