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GEG: Das sind die geplanten Vorgaben für Bauherren

Gebäudeenergiegesetz bringt kaum Veränderung

Neubaugebiet - HausbauBild größer anzeigen

Wie energiesparend muss künftig gebaut werden? Das GEG liefert die Antwort darauf

Foto: aktion pro eigenheim

Vorerst keine Verschärfung der Neubau-Vorgaben
Die Bundesregierung macht es sich leicht: Das derzeitige Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird einfach zum Niedrigstenergiegebäude erklärt. Eine Überprüfung der energetischen Standards und damit neue Vorgaben soll es frühestens 2023 geben. Für Bauherren heißt das: Die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen werden erst einmal nicht verschärft, auch mit dem neuen Gesetz bleibt alles beim Alten. Experten vermuten allerdings, dass es ab 2024 zu einer erheblichen Verschärfung der Anforderungen kommen könnte, damit die hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 erreicht werden können.

Neu für Bauherren ist, dass die jetzt schon im Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien künftig auch durch die Erzeugung und Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfüllt werden kann.

Ölheizungen ab 2026 nur noch eingeschränkt erlaubt
Das vielzitierte Verbot für Ölheizungen ab 2026 gibt es nur auf dem Papier, denn das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Im Neubau spielt die Ölheizung ohnehin nur noch eine sehr geringe Rolle. Im Altbau lässt sich das "Verbot" durch eine Hybridheizung umgehen. Wer die Ölheizung zum Beispiel mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert, kann die Technik auch weiterhin nutzen. Ausnahmen sind auch bei wirtschaftlichen Härten vorgesehen, und wenn die Nutzung Erneuerbarer Energien technisch nicht möglich ist.

Das wird anders für Käufer einer gebrauchten Immobilie
Im Falle eines Verkaufs oder einer größeren Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses sieht das Gesetz künftig eine verpflichtende Energieberatung des Käufers bzw. künftigen Eigentümers vor. Hierbei soll vor allem der Inhalt des Energieausweises erläutert werden. Das gilt auch bei einer umfassenden Sanierung. Künftig sollen auch Makler verpflichtet sein, den Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen und die Angaben daraus in Immobilienanzeigen transparent zu machen.

Die energetischen Vorgaben bei einer Sanierung werden wie die Neubau-Anforderungen nicht verschärft.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bauherren-Schutzbund
 

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