Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

BEG-Reform: Neubau-Förderung auf Minimum reduziert

Geänderte Förderbedingungen greifen schon ab 28.7.2022

Eingerüsteter NeubauBild größer anzeigen

Schon wieder ändert sich die Neubau-Förderung quasi über Nacht. Für Bauherren ist die verbliebene KfW-Förderung kaum noch attraktiv

Foto: aktion pro eigenheim

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll sicherstellen, dass die knappen Haushaltsmittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Klimaschutz-Effekt erzielen: in der Altbau-Sanierung. Damit dort so viele Haushalte wie möglich gefördert werden können, werden die Fördersätze bei allen Maßnahmen reduziert. Bei der Neubau-Förderung werden die Zuschüsse auf ein Minimum reduziert. Das wird kaum einen Bauherren motivieren, ein Effizienzhaus 40 NH in Angriff zu nehmen.

Geänderte Förderbedingungen treten kurzfristig in Kraft / So ändert sich die Neubau-Förderung
Die Änderungen bei der KfW-Förderung für Neubauten werden bereits zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei der KfW eingegangen sind, gelten noch die alten Förderkonditionen.  

Was ändert sich für Bauherren? Die Neubau-Förderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Daher werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 Prozent gesenkt. Durch die Zinsvergünstigung haben Bauherren Vorteile in einem Umfeld steigender Bauzinsen.

Der maximale Kreditbetrag für ein Effizienz­haus 40 NH sinkt auf 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei 5 Prozent Tilgungszuschuss sind also maximal 6.000 Euro Zuschuss möglich.

Ab 2023 soll dann wie bereits angekündigt eine neu konzipierte Neubau-Förderung zur Verfügung stehen.

Die ausführlichen Infos vom BMWK zur BEG-Reform sind hier nachzulesen.

Viele Änderungen auch bei BEG-Förderung für Sanierungen
Auch der Sanierungsbereich ist nicht von Kürzungen verschont geblieben: Hier sinkt die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung deutlich, die Zuschuss-Variante des Förderprogramms wurde gestrichen. Darüber hinaus wird bei den Einzelmaßnahmen die Kreditvariante eingestellt, bestehen bleiben die Zuschüsse über das BAFA. Um möglichst viele Haushalte fördern zu können, sinken auch die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Gasheizungen werden künftig nicht mehr gefördert, dafür gibt es einen neuen Austauschbonus für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Diese Änderungen bei der BAFA-Förderung werden zum 15.8.2022 umgesetzt. Die Details zu den Änderungen der Förderung im Sanierungsbereich finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / aktion pro eigenheim
 

<-- Zurück

© 2024 s-Bau GmbH Bauunternehmung