Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Checkliste: Schimmel im Neubau verhindern

Hauptursache für Schimmel sind Feuchtigkeit und Nässe

Winter-Baustelle: Neubau eines EinfamilienhausesBild größer anzeigen
Schimmel kann auch im Neubau zum Problem werden. Problematisch sind Winter-Baustellen aufgrund der FeuchtigkeitFoto: Fotolyse/Fotolia.com

Schimmel schadet der Gesundheit und darf im Neubau keinesfalls toleriert werden. Wer Schimmel auf seiner Baustelle entdeckt oder auch nur vermutet, der sollte deshalb umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Nächster Schritt ist dann die komplette Beseitigung des Schimmels unter fachlicher Aufsicht.

Feuchtigkeit und Nässe nähren Schimmel im Neubau
Hauptursache für den zunehmenden Schimmelbefall im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe während der Bauphase. Die Baustellen stehen monatelang offen, auch im Winter. Es regnet hinein, Wände, Decken und Böden werden nass, Schimmelsporen nisten sich ein. Wenn das nicht rechtzeitig entdeckt und der Bau nicht systematisch geschlossen wird, dann kann es zu großflächigen Schäden kommen, die hinterher aufwändig saniert werden müssen.

Winter-Baustellen besonders gefährdet
Ein weiteres Problem sind unbeheizte Winter-Baustellen. Sobald das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut sind, das Haus also zu ist, beginnen die Handwerker mit dem Innenausbau und vor allem dem Innenputz. Auch im Winter. Weil Putz und Estrich aber viel Wasser enthalten, schlägt sich diese Feuchtigkeit im Neubau an kalten Stellen nieder. Verschärft wird diese Situation oft zusätzlich, wenn etwa die Fußbodenheizung in Betrieb genommen wird, der Dachboden aber nicht wärmegedämmt ist und nun die feuchte warme Luft aus den unteren Etagen, beispielsweise durch die Bodentreppenöffnung, bis an die kalten Dachflächen im Spitzboden gelangt und sich dort niederschlägt. Feuchtigkeit muss durch konsequentes Heizen und häufiges Lüften aus dem Haus entfernt werden, mahnen die VPB-Sachverständigen. Gelingt das nicht, bietet die Feuchtigkeit den idealen Nährboden für ungehemmtes Schimmelwachstum.

Das sollten Bauherren tun, wenn sie Schimmel im Neubau vermeiden wollen:

  • Baustelle immer möglichst trocken halten
  • im Winter Baustelle gut abdecken lassen
  • eingedrungenen Schnee und Regenwasser sofort beseitigen lassen
  • nach dem Winter Wände und Böden auf Feuchtigkeit kontrollieren lassen
  • nicht weiter bauen lassen, wenn Baustelle nass ist
  • beim Trocknen auf ausreichende Lüftung achten
  • falls trocken geheizt wird, dabei ausreichend und regelmäßig lüften
  • systematisch stoßlüften, nicht nur Fenster kippen
  • Dachbodenluken verschließen, gedämmte Bauabschnitte gegenüber ungedämmten abschotten (Bautüren einbauen)

Schimmel muss restlos beseitigt werden
Haben sich solche Schimmelpilze erst einmal im Neubau etabliert, dann hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Einfach nur drüber streichen, das funktioniert nicht. Auch die Gerichte erkennen Schimmelbefall inzwischen als gravierenden Bauschaden an, der beseitigt werden muss. Unter Umständen müssen dazu ganze Bauteile, bis hin zum befallenen Holz im Dachstuhl komplett ausgetauscht werden. Das ganze geht zu Lasten des Unternehmers, der den Schaden durch Nachlässigkeit verursacht hat.

Das sollten Bauherren tun, wenn sie Schimmel im Neubau entdecken:

  • keinesfalls einfach weiterbauen lassen
  • sofort Experten und unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen
  • Schaden begutachten lassen und Beweise sichern
  • Ursache beheben lassen, erst dann kann das Haus weitergebaut werden
 
 
 
Quelle: Verband Privater Bauherren
 

<-- Zurück

© 2024 s-Bau GmbH Bauunternehmung