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Förderung für die Umnutzung und Umwidmung

Mit Förderkredit oder Zuschuss Nicht-Wohnraum umbauen

Schuppen mit BaugerüstBild größer anzeigen

Schuppen oder Scheune sollen zu Wohnraum werden? Förderung hilft Eigentümer:innen bei der Finanzierung

Foto: aktion pro eigenheim

Für die Umnutzung / Umwidmung - also den Umbau von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnraum - stellen KfW und BAFA Förderkredite und Zuschüsse zur Verfügung. Welches Förderprogramm Eigentümer:innen aber genau nutzen können hängt davon ab, ob das Nicht-Wohngebäude vorher beheizt war oder nicht:

  1. Für den Umbau unbeheizter Gebäude wie Scheune, Stall oder Lagerhalle können Eigentümer einen günstigen Förderkredit in den Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau" oder "Wohneigentum für Familien" beantragen. Gefördert wird das Vorhaben wie ein Neubau.
  2. Für den Umbau beheizter Gebäude wie Gewerbeimmobilien, Bürohäuser kommt das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" in Frage. Gefördert wird in diesem Fall wie eine Sanierung! Als Alternative steht hier die Förderung von Einzelmaßnahmen durch KfW (ab 2024 beim Heizungstausch) und BAFA bereit.

zu 1. Umwidmung / Umnutzung von Scheune, Stall oder Lagerhalle (unbeheizte Nicht-Wohngebäude) - Neubau-Förderung
Eine Förderung der KfW ist nur möglich, wenn zu einem Effizienzhaus umgebaut wird. Diese Varianten stehen zur Verfügung:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" sind erfüllt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.

zu 2. Umwidmung / Umnutzung von Gewerbeimmobilien und Bürohäusern (beheizte Nicht-Wohngebäude) - Sanierungsförderung
Ist das Nicht-Wohngebäude schon beheizt, wird die Umwidmung wie eine Sanierung gefördert. Eigentümer:innen haben dann  diese Optionen für die Förderung:

  • Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus im KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261"
  • Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen vom BAFA.
  • Ab 2024: Zuschüsse für den Heizungstausch sowie Förderkredite für Einzelmaßnahmen über die KfW.

Sanierung zum Effizienzhaus mit Förderkredit oder Zuschuss: Der Kreditrahmen bzw. die Höhe der föderfähigen Kosten für eine Umwidmung beträgt maximal 120.000 Euro für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, maximal 150.000 Euro für ein Effizienzhaus EE-Klasse. Maximal 40 Prozent Förderung sind hier möglich! Hier gibt es einen Überblick über die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.

Zuschuss oder Kredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen: Alternativ können Eigentümer:innen die Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen wählen. Ansprechpartner sind hier BAFA und beim Heiungstausch ab 2024 auch die KfW.

Wer darüber hinaus bei der Sanierung noch auf Barrierefreiheit achtet, kann auch die Förderung der KfW im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit, Barrierereduzierung 455-B Zuschuss) nutzen.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / KfW
 

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