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Förderung in NRW: Familien werden bei Grunderwerbsteuer entlastet

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für private Bauherren und Käufer

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NRW vergünstigt die Grunderwerbsteuer für private Bauherren und Käufer

Foto: aktion pro eigenheim

Aktueller Hinweis:  Das Förderprogramm gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

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Wer in NRW ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück zur eigenen Nutzung kauft, kann im Förderprogramm "NRW.Zuschuss Wohneigentum" einen Zuschuss in Höhe von zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises beantragen. Das sind maximal 10.000 Euro Zuschuss für private Bauherren und Immobilienkäufer.

Das Land NRW stellt für die Förderung insgesamt 400 Millionen Euro bereit. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die ab dem 1. Januar 2022 eine Immobilie oder Bauland gekauft haben. Das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum wurde auf 2023 verlängert. Anträge können gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.

Ein Rechenbeispiel zeigt: Wer 500.000 Euro für sein Eigenheim ausgibt, kommt mit der Förderung auf eine Belastung, wie sie bei 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer gegeben wäre. Damit wird die Belastung von Familien bei der Grunderwerbsteuer deutlich reduziert. Die Regelung gilt auch für den Kauf eines Grundstücks, das mit einem selbstgenutzten Eigenheim bebaut wird.

Zuschuss wird über die NRW.Bank beantragt
Privatpersonen, die in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecken kaufen oder bereits gekauft haben, können den Antrag online bei der NRW.Bank stellen.

Voraussetzungen für die Förderung in NRW

  • Der Erwerbsvorgang wurde frühestens am 1.1.2022 begonnen. Der Nachweis erfolgt über den notariell beurkundeten Erwerbsvertrag oder den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss.
  • Die Wohnimmobilie wird als Hauptwohnung genutzt.
  • Die Grunderwerbsteuer für die Wohnimmobilie muss bei Antragstellung vollständig bezahlt worden sein. Nachweis ist der Grunderwerbsteuerbescheid und der entsprechenden Zahlungsnachweis.

Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: NRW.Bank
 

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