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Berlin startet neues Förderprogramm für Solarstromspeicher

Antragstellung in SolarPLUS ist jetzt möglich

NeubaugebietBild größer anzeigen

Förderung hilft dabei, die Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem Solarstromspeicher in Betrieb zu nehmen

Foto: aktion pro eigenheim

Antragsberechtigt im Förderprogramm SolarPLUS sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Zur Auswahl stehen verschiedene Fördermodule:

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

  • Interessant ist für Eigentümer hier auch das Modul A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen: Hier werden die Kosten für eine Beratung zur steuerlichen Veranlagung einer Solaranlage auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern übernommen. Dabei muss es sich um eine Erstberatung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters handeln. --> der Zuschuss beträgt pauschal 226,10 Euro.

Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

Modul C Stromspeicher:

  • Attraktiv für private Eigentümer ist Modul C 1 Kauf - Gefördert wird der Kauf von Stromspeichern, die Solarstrom aus neu errichteten Photovoltaik-Anlagen speichern. Außerdem werden Kosten für Managementsysteme und sämtlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind, finanziell unterstützt. (Die Photovoltaik-Förderung wird auch für Pacht- und Leasingverträge von Stromspeichern gewährt. (C 2 Pacht/Leasing)) --> Der Zuschuss beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 Euro je nutzbarer kWh, maximal 15.000 EUR

Modul D Sonderanlagen-Boni

  • D 1 Denkmalgerechte Photovoltaik: Eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist möglich, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Förderfähig sind Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen und farblich angepasste Solaranlagen --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent
  • D 2 Fassaden-Photovoltaik: Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade integriert sind --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent 
  • D 3 Gründach-Photovoltaik-Anlagen: Förderfähig sind die Mehrkosten, die durch eine Kombination einer Photovoltaik-Anlage mit einem Gründach entstehen. --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen (z.B. für höhere Unterkonstruktion) mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent

Antragstellung bei der IBB
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt. Seit dem 1. September 2022 können vorläufige Anträge auf Förderung gestellt werden. Mit der Umsetzung der Projekte kann auf eigenes Risiko begonnen werden, wenn Sie eine Eingangsbestätigung der IBB Business Team GmbH für den vorläufigen Antrag erhalten haben. Ab dem 1. November 2022 soll die Antragstellung im elektronischen Antragssystem möglich sein. Antragstellende, die bereits einen vorläufigen Antrag gestellt haben, müssen Ihren Antrag dann elektronisch verifizieren, um einen Zuwendungsbescheid erhalten zu können, mit dem die Förderung verbindlich zugesagt wird. --> Zum Förderprogramm bei der IBB

 
 
 
Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB) / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
 

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